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Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland

Zum Begriff

Die Hotellerie umfasst:

  • das Hotelwesen: Hotels sind gastgewerbliche Einrichtungen, die eine Kombination aus Beherbergung und Verpflegung in größerem Rahmen anbietet
  • Pensionen: Hier ist die Rezeption nicht durchgehend besetzt, die Hotellerie findet meist auch in privatem Rahmen statt (Privatquartier), sowie Fremdenheime/Fremdenherbergen und Ferienheim
  • Gasthäuser, das vorrangige Verpflegungsbetriebe für Laufkundschaft mit nur allfälliger Übernachtungsmöglichkeit für Hausgäste, einschliesslich Rasthäusern
  • Heime (Beherbergungsbetriebe der Fürsorge): Beherbergung eines bestimmten Klientelkreises, im Unterschied zu den anderen Betrieben bieten Heime wohl Verpflegung, aber kein Service - unter diesen Begriff fasst man auch Schutzhütten/-haus, während Fremden- und Ferienheime unter den Begriff Pension fallen
  • sowie die Parahotellerie sonstige Betriebsformen des Gastgewerbes, die meist auf grundsätzlich anderer Basis an Angebot funktionieren

Nicht zur Hotellerie gehört die reine Gastronomie, wie Restaurants, Cafés, Imbiß, Kantine, Catering, Betriebsverpflegung usw. (wenn auch viele Hotelleriebetriebe manche dieser Leistungen mitanbieten), und die reine Beherbergung.

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